Befähigungsnachweis §34a – Ihr Einstieg in die Sicherheitsbranche – Sofort verfügbar
Sie möchten in der privaten Sicherheitsbranche arbeiten, verfügen aber nicht über die offizielle Zertifizierung? Der Befähigungsnachweis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist Voraussetzung für Ihre Sicherheitsdienstlizenz und somit der Schlüssel zu Jobs als Sicherheitskraft, Türsteher oder Veranstaltungssicherheitsbeauftragter. Mit unserer Online-Dokumentenlösung erhalten Sie dieses offiziell anerkannte Zertifikat schnell, diskret und ohne die üblichen bürokratischen Hürden.
Warum unser Kompetenznachweis §34a?
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