- Warum Sie JETZT Ihre Gewerbeerlaubnis nach § 34c benötigen
Rechtliche Verpflichtung: Ohne diese Erlaubnis dürfen Sie weder Immobilien vermitteln noch Kredite vergeben – Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 € geahndet werden (§ 148 Gewerbe).
Kundenvertrauen: Nur mit der offiziellen IHK-Registrierung können Sie wichtige Aufträge gewinnen und Reputationsschäden vermeiden.
EU-weite Gültigkeit: Ihre Erlaubnis ist in allen EU-Ländern gültig – ideal für grenzüberschreitende Geschäfte.
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Wer benötigt diese Lizenz?
- Immobilienmakler: Vermittlung beim Kauf/Verkauf von Wohn- oder Gewerbeimmobilien.
Kreditvermittler: Vergabe von Krediten an Privat- oder Geschäftskunden.
Bauträger/Projektleiter: Planung, Bau und Verkauf von Immobilienprojekten.
Hausverwalter: Verwaltung von mehr als 10 Wohneinheiten.
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So bestellen Sie Ihre Lizenz – in 3 Schritten
- Füllen Sie das Formular aus: Geben Sie Ihren Beruf und Ihr Bundesland an (Dauer: 2 Minuten).
Dokumentenprüfung: Unser Team aus Rechtsexperten prüft alle Anforderungen kostenlos.
Sie erhalten Ihre Lizenz: Ihr IHK-registriertes Dokument wird Ihnen per Einschreiben zugesandt – sofort einsatzbereit!
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Dokumentationszentrum – Offizieller Partner für Gewerbeordnungslizenzen (GewO) seit 2010.
Hinweis: Alle Lizenzen sind gemäß § 34c GewO bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) registriert. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an berechtigte Antragsteller mit einem Sachkundenachweis oder einer gleichwertigen Qualifikation.




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